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dreifels ag bietet folgendes Mietmodell für TWIKE Batterien an: (Stand 24.09.2020, rs) Mietakkus: LiFe 17Ah Hochleistungs-Lithiumakku (Miete bedingt den Einbau des dreifels Controller dfc30): Miete pro Monat SFr. 185.- Einmalige Kosten für Einbau und Umrüstung:
Umrüstung Fahrzeug, Abdeckung, AK-Schiene, Einbau Batterien und Controller: (Nach Aufwand durch Vertriebspartner offeriert) Zusätzlich Kosten: dreifels Controller dfc30 SFr 1700.- Konditionen:
Mietvertrag
- Die Batterien werden zur Nutzung dem Mieter zur Verfügung gestellt, bleiben aber immer Eigentum der dreifels ag.
- Bei der ersten Batterieübernahme müssen 3 Monatsraten voraus als Mietdepot einbezahlt werden.
- Die Miete muss mittels Dauerauftrag jeweils per Monatsbeginn auf das Konto der dreifels ag (IBAN: CH37 0024 5245 9786 8501 U) überwiesen werden. Ist die Miete 3 Monate im Verzug gilt dies als Kündigungsgrund.
- Der Mietvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten auf Ende Monat gekündigt von beiden Parteien werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung igendwelcher Art. Das TWIKE muss zum Ausbau der Batterien zu dreifels ag oder der durch dreifels ag bestimmten Servicestelle durch den Kunden überführt werden.
- Bei Verkauf des TWIKE kann der Mietvertrag nur auf den neuen Besitzer übertragen werden, wenn dreifels ag dem schriftlich zustimmt und der neue Besitzer in der Schweiz wohnhaft ist.
- Mietverträge sind nur mit Personen oder Firmen möglich, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
- Der Besitzer ist dafür verantwortlich, dass die Batterien sorgfältig entsprechend den Vorgaben von dreifels ag eingesetzt werden. Bei fahrlässigen oder mutwilligen Schäden durch unsachgemässe Behandlung haftet der Besitzer. Das TWIKE muss mindestens einmal jährlich einen Service erhalten in einer von dreifels ag genehmigten Werkstätte.
- Die Batterien müssen innerhalb einer Teilkaskoversicherung des Fahrzeuges durch den Fahrzeughalter gegen Feuer- , Wasserschäden oder Diebstahl versichert werden.
- Der Batteriesatz wird von dreifels ag kostenlos ersetzt, wenn folgende Alterungserscheinungen auftreten: a) Kapazität bei Entladung bei einem Strom von 6 A ist kleiner als 3.5 kWh / 10Ah oder b) die Selbstentladung ist grösser als 10% pro Tag. Als Grundlage werden die Werte im Alltagseinsatz im dreifels-Datenlogger erfasst.
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